Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Motorradtraining/-reise

Im folgenden Text bezieht sich die “Reise” ebenso auf “Trainings” die vom Veranstalter angeboten werden. In dem Begriff “Reise” werden Motorradtrainings mit eingeschlossen.

  1. Anmeldung

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reise-/Trainingsveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Sollen mehrere Teilnehmer gleichzeitig angemeldet werden, so sind die Anmeldungen Einzeln aufzuführen und die Sammelanmeldung von sämtlichen Teilnehmern zu unterschreiben. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung, die dem Teilnehmer per Fax, per E-Mail oder per Post zugestellt werden kann, zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der neue Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der 10-tägigen Bindungsfrist die Annahme erklärt.

  1. Anzahlung, Restbetrag

Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des

Reisepreises nach Vorlage des Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 3 BGB fällig. Der

restliche Reisepreis ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen. Sollte der

Zeitraum von der Buchung bis zum Reiseantritt weniger als drei Wochen betragen, ist der

gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Übergabe der Buchungsbestätigung und des

Reiseversicherungsscheins sofort zur Zahlung fällig.

  1. Leistung und Preis

Die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind den Reisebeschreibungen zu entnehmen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages möglich, wenn diese vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, wie z.B. bei Änderungen der Devisenwechselkurse für die betreffende Reise, Erhöhung behördlicher Gebühren, Änderung von Steuer, oder Erhöhung der Beförderungskosten etc. Eine Erhöhung kann nur dann verlangt werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte die Erhöhung über 5% des vereinbarten Reisepreises liegen, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der von ihm bis dahin bezahlte Reisepreis ersetzt.

  1. Leistungen und Leistungsänderungen

Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus den jeweiligen Reisebeschreibungen. Es ist immer die Leistung geschuldet, die sich aus der jeweiligen aktuell gültigen Reisebeschreibung ergibt. Es ist immer die zuletzt veröffentlichte Leistungsbeschreibung für den Vertrag gültig. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen wie Route, Hotel oder sonstige Inhalte sowie Termine, die von der vereinbarten Reisebeschreibung nach Abschluss des Reisevertrages notwendig und nicht ausschließlich vom Veranstalter verursacht werden, sind dann zulässig, wenn der Charakter der gebuchten Reise nicht erheblich verändert wird. Eine erhebliche Änderung des Reisecharakters ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Änderungen auf Wettereinflüsse zurückzuführen sind.

  1. Unterbringung und Hotel

Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über einen guten Standard. Sollten aufgrund von Wettereinflüssen oder Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, die vorgesehenen Hotels nicht erreicht werden, kann deswegen kein Schadensersatz gefordert werden. Die eventuell hierdurch entstandenen Mehrkosten hat der Teilnehmer zu bezahlen.

  1. Anforderungen an den Teilnehmer

Sollte der Teilnehmer mit seinem eigenen Motorrad an der Reise teilnehmen, hat er dafür zu sorgen, dass sein Motorrad in den jeweiligen Ländern für den Straßenverkehr zugelassen ist. Darüber hinaus hat der Teilnehmer das Motorrad in fahrsicherem Zustand zu halten und eine ausreichende Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung abgeschlossen zu haben.  Der Teilnehmer ist verpflichtet, mit ordnungsgemäßer Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung , Handschuhe, Stiefel, Rückenprotektor usw. ) an der Reise/Training teilzunehmen. Sollte der Teilnehmer hiergegen verstoßen, ist der jeweilige Reiseleiter/Instruktor berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Reise nur bei guter gesundheitlicher Verfassung anzutreten und die Gesundheitsvorschriften bzw. Impfvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten.

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen,

– die zur Zeit des Trainings/Reise im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, wobei sich der Teilnehmer verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren, und

– die den Teilnahmepreis mindestens 7 Tage vor Beginn des Trainings/Reise entrichtet haben.

8. Rücktritt von der Reise

a) durch den Teilnehmer vor Beginn der Reise

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Teilnehmer seinen Rücktritt, fallen folgende Stornogebühren an:

Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises.

Bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.

Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises.

Bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Der Veranstalter hat das Recht, höhere Kosten zu verlangen, soweit die vorgenannten Pauschalen nicht ausreichen die ihm tatsächlich angefallenen Kosten abzudecken. Weist der Teilnehmer dem Veranstalter nach, dass der tatsächliche Schaden geringer ausgefallen ist, kann der Veranstalter nur den geringeren Schaden geltend machen.

b) durch den Teilnehmer nach Beginn der Reise

Zeigt sich während der Reise ein Mangel, hat der Teilnehmer den Mangel unverzüglich den Veranstalter oder den Reiseleiter anzuzeigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Teilnehmer ist erst dann zulässig, wenn der Teilnehmer dem Veranstalter oder dem Reiseleiter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist oder der Reiseveranstalter bzw. der von ihm benannte Reiseleiter eine Abhilfe verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist.

  1. Rücktritt von der Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, sofern die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für die entsprechende Reise nicht erreicht wird. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn nicht mindestens sechs Fahrer an der Reise teilnehmen.

  1. Haftung

Die Haftung des Veranstalters aus dem jeweiligen Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Schaden durch einen vom Veranstalter beauftragten Leistungsträger schuldhaft verursacht wurde. Für Körperschäden haftet der Veranstalter nur, sofern ihn ein Verschulden trifft. Die Haftung des Veranstalters ist auch insoweit ausgeschlossen oder beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder ein Haftungsausschluss aufgrund von gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes zulässig ist. Die Haftung für einen vom Veranstalter beauftragten Leistungsträger ist auch ausgeschlossen, sofern die vorbezeichneten nationalen Vorschriften oder internationalen Übereinkommen auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind.

Für selbstverschuldete Unfälle haftet der jeweilige Teilnehmer selbst.

  1. Einhaltung von Vorschriften

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Gesetze des jeweiligen Landes und die Regeln der Gruppenfahrt einzuhalten. Im Zweifel sind die Anweisungen des Reiseleiters/Instruktors einzuhalten. Sollte sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter/Instruktor nicht an diese Bestimmung halten, verstößt er gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, hat der jeweilige Reiseleiter/Instruktor das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Die diesem Teilnehmer entstehenden Mehrkosten hat dieser Teilnehmer selbst zu tragen.

  1. Erhöhtes Risiko

Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko am Training/Reise teil. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass bei Offroad-Trainings und Reisen durch das Befahren von sehr schlechten Wegstrecken und abseits der Zivilisation in fremden Ländern, hochalpinen Bergregionen sowie Wüsten ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet die Enduropark Andalusia GmbH deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch die Enduropark Andalusia GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

  1. Motorradmiete

Die Motorradmiete der jeweiligen gebuchten Kategorie ist Gegenstand der Leistung seitens der Enduropark Andalusia GmbH. Der Zustand der Fahrzeuge entspricht den jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten. Es besteht jedenfalls kein Anspruch auf die Überlassung eines neuen Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs in Vollausstattung. Für die Übernahme des Mietfahrzeuges muss der Reisende im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug sein (siehe Punkt 7). Die Ausstattung der gebuchten Fahrzeuge variiert je nach Tour. Die in den Verkaufsunterlagen verwendeten Abbildungen von Fahrzeugen lassen keine Rückschlüsse auf deren Ausstattung zu. Nähere Informationen zu Mietfahrzeugen und deren Ausstattung können bei der Enduropark Andalusia GmbH angefragt werden. Bei einer Fahrzeugmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Fahrzeuges fällig. Die Höhe der Kaution entspricht dem jeweiligen Selbstbehalt der Fahrzeugversicherung, welcher im Versicherungsfall vom Kunden zu übernehmen ist. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Fahrzeuges rückerstattet. Ein zusätzlicher Mietvertrag wird vor Ort dem Kunden vorgelegt. Auf Anfrage sendet die Enduropark Andalusia GmbH einen solchen Mietvertrag vor der Tourbuchung zu. Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Während einer Tour ist die Enduropark Andalusia GmbH nicht verpflichtet, ein beschädigtes Fahrzeug zu ersetzen. Im Falle eines technischen Defekts des gemieteten Fahrzeuges ist der Reisende verpflichtet, diesen unverzüglich dem Instruktor/Guide mitzuteilen. Der Reisende ist sich dessen bewusst, dass Motorräder mit diverser Elektronik ausgestattet sind und es vorkommen kann, dass bestimmte Anzeigen/Kontrollleuchten am Display erscheinen, ohne dass tatsächlich von einem technischen Defekt auszugehen ist. 

  1. Sonstiges

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass auf den Reisen Fotomaterial von der Reise angefertigt wird. Die auf den Trainings/Reisen von Vertretern der Enduropark Andalusia GmbH angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der Enduropark Andalusia GmbH. Die Enduropark Andalusia GmbH ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für die Enduropark Andalusia GmbH gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

  1. Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers wegen Körperschäden, die der Veranstalter oder einer seiner Leistungsträger aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung zu vertreten hat, verjähren in zwei Jahren. Sonstige Schäden verjähren in einem Jahr, sofern der Schaden vom Veranstalter oder einem seiner Leistungsträger nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurde. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

  1. Ausschlussfristen

Der Teilnehmer hat eventuelle Mängel-, Schadenersatz-, bzw. Minderungsansprüche mit einer Frist von einem Monat nach Beendigung dem Veranstalter anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche sind gegenüber der Enduropark Andalusia GmbH, 92721 Störnstein, geltend zu machen.

17.Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, dann gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

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